In diesen Situationen bietet sich Challenge an

Wenn eine Schülerin/ein Schüler ab der 5. Primarklasse bis zur 3. Sekundarstufe
  • in der Klasse nicht mehr tragbar ist, den Unterricht stört
  • sich verweigert oder dem Unterricht teilweise fernbleibt
  • den Sinn für das Lernen aus den Augen verloren hat
  • grosse Stofflücken aufweist
  • sich in einer Krise befindet
  • sich in einer Abklärungsphase befindet und besondere Betreuung benötigt
  • eine Auszeit/eine Alternative zum Einzelunterricht* von maximal 3 bis 6* Monaten benötigt

Das bietet Challenge

  • Intensive individuelle Förderung in Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch
  • Gruppengrösse bis maximal 8 Schülerinnen/Schüler
  • Begleitung bei der Berufswahl, Lehrstellensuche
  • Sozialtraining, individuelle Beratung, Motivationsarbeit
  • Elternarbeit
  • Mittagessen und Mittagsbetreuung (Montag, Dienstag und Donnerstag)
  • Vernetzung/Zusammenarbeit mit involvierten Fachstellen
  • Monatliches Stimmungsbild zum Verlauf des Timeouts an alle Involvierten

Folgende Ziele verfolgt Challenge

  • Rasche Entlastung für alle Beteiligten (Schülerin/Schüler, Eltern, Lehrpersonen, Klasse)
  • Neustart an einem neutralen Ort, wo das schulische Lernen einen hohen Stellenwert hat
  • Erweiterung der sozialen Kompetenzen, Stärkung des Selbstvertrauens durch Erfolgserlebnisse und Überdenken des eigenen Verhaltens
  • Unterstützung Elternhaus, Stärkung der Erziehungskompetenzen
  • Reintegration in die Regelklasse wird angestrebt

Tarif

  • Die Kosten belaufen sich auf Fr. 1300.- pro Schulwoche.
  • Die Ferien werden nicht verrechnet.
  • Die Transportkosten für den Schulweg gehen zu Lasten der abgebenden Schulgemeinde.
  • Die Kosten für Kulturvermittler/Übersetzer werden ab dem 3. Elterngespräch der abgebenden Schulgemeinde verrechnet (nach vorgängiger Absprache).
  • Die Kosten für die Verpflegung wird die Bildungsnische direkt den Eltern verrechnen.


*Ein Einzelunterricht als Übergangslösung von längstens sechs Monaten steht im Vordergrund, wenn für Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensschwierigkeiten im Bereich der separierten Sonderschulung eine geeignete Lösung gesucht wird. Ferner kann diese Massnahme erwogen werden, wenn psychische oder medizinische Gründe den Besuch einer Regelklasse vorübergehend verunmöglichen (Volksschulgesetz (VSG) vom 7.2.2005: §§ 36-38, § 64 Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11.7.2007: §§ 20, 23-28).